Ausgewogenheit der Steuererhebung
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Die kumulierten Steuereinnahmen der Bundesrepublik Deutschland liegen derzeit bei rund 620 Milliarden Euro. Untergliedert nach Steuerarten sind die Lohn- und Einkommensteuer und die Umsatzsteuern zu ungefähr gleichen Teilen (jeweils etwa 30 %) die beiden Haupteinnahmequellen des Staates. Die Besteuerung erfolgt in etwa gleichmäßig nach dem Äquivalenzprinzip und dem Leistungsfähigkeitsprinzip. Ob dieses System als ausgewogen zu betrachten ist und ob es wünschenswert wäre, noch mehr Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip zu erheben, ist eine politische Grundsatzentscheidung, die sehr unterschiedlich ausfallen kann, je nach der persönlichen Überzeugung der Entscheidungsträger. Inwieweit die Staatsschuld durch eine stärkere Belastung höherer Einkommen reduziert bzw. besser gesteuert werden könnte, kann durchaus in Betracht gezogen werden. Es ist zu beachten, dass alleine schon ein Drittel der Steuereinnahmen durch die kaum am Leistungsfähigkeitsprinzip orientierte Mehrwertsteuer erzielt wird. Würde man diese „unsoziale“ Steuer deutlich zurückfahren, um dagegen die Steuern auf hohe Einkommen weiter anzuheben, dann wäre dies mit einigen administrativen Hürden verbunden. Die Europäische Union schreibt für alle Mitgliedsstaaten einen Mindeststeuersatz von 15 % vor. Ob eine solche Umschichtung, weg von der Äquivalenzbesteuerung um die Mehrwertsteuer, hin zur Leistungsfähigkeitsbesteuerung unter dem Strich mehr Einnahmen für die Staatskasse bzw. geringere Staatsschulden mit sich brächte, ist nicht ohne weiteres abzuschätzen, besagt diese Hypothese doch, der Staat würde zu wenig Steuern einziehen, und zwar insbesondere bei „den Besserverdienenden“, um nicht zu sagen „den Reichen“. In jedem Fall ist eine solche Behauptung - ob explizit oder implizit - grundsätzlich an Fakten zu prüfen.