Das Recht auf Stadt
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Allerorten wird in den letzten Jahren ein »Recht auf Stadt« eingefordert – von sozialen Protestbewegungen gegen Gentrifizierung weltweit. NGOs und UN-Organisationen postulieren es gleichermaßen. Kritische Stadtforscher wie David Harvey, Peter Marcuse oder Niels Boeing beziehen sich in ihrer radikalen Gesellschaftskritik auf Henri Lefebvre, der das Konzept 1968 entworfen hat – in einer Schrift, die hier nun zum ersten Mal in deutscher Übersetzung vorliegt. »Recht auf Stadt« ist mehr als die individuelle Freiheit, auf städtische Ressourcen zugreifen zu können. Es ist das Recht auf ein erneuertes urbanes Leben. Angesichts der sozialen Probleme in den desolaten Hochhaus-Vorstädten und anderer Folgen des rasanten Städtewachstums nach dem Zweiten Weltkrieg stellte Lefebvre schon in den sechziger Jahren fest, dass der Urbanisierungsprozess einhergeht mit einem Verlust der Stadt als Ort der kreativen Schöpfung, zugunsten einer bloßen industriellen Verwertungslogik. Er postuliert aber keine Abkehr von der Stadt – etwa in die zeitgleich entstehenden amerikanischen Mittelklasse-Vororte –, sondern macht in der Stadt ein enormes Potenzial aus, das zu einer emanzipierten urbanen Gesellschaft führen kann. Das Recht auf Stadt ist ein gesamtgesellschaftliches Anrecht auf Begegnung, Teilhabe, Austausch, das große Fest und einen kollektiv gestalteten und genutzten städtischen Raum.