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Herzog Ernst von Bayern (1500-1560)

Geistlicher Landesfürst im Hochstift Passau, Erzstift Salzburg und der Grafschaft Glatz

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  • 506 Seiten
  • 18 Lesestunden

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Herzog Ernst von Bayern (1500-1560) hat in der historischen Forschung bislang nicht die ihm zustehende Beachtung gefunden, obwohl er als Reichsfürst in Passau, Salzburg und der Grafschaft Glatz wirkte. Nach dem Primogeniturgesetz von 1506, das nur dem ältesten Sohn Wilhelm IV. das Herzogtum Bayern zusprach, akzeptierten Ernst und sein Bruder Ludwig X. dies nicht. Während Ludwig später eine Mitbeteiligung an der Regierung durchsetzen konnte, wurde Ernst auf eine geistliche Laufbahn verwiesen, lehnte jedoch höhere kirchliche Weihen ab, um sich die Möglichkeit einer späteren Regierung im Herzogtum offen zu halten. Mit Unterstützung seiner Mutter und Kaiser Maximilian I. erhielt er die Regentschaft über das Hochstift Passau (1517-1540) und das Erzstift Salzburg (1540-1554), konnte jedoch aufgrund seiner Ablehnung der höheren Weihen nur durch das Domkapitel regieren. Ab 1549 erwarb er die Grafschaft Glatz und hielt sie bis zu seinem Tod. Inmitten der Herausforderungen der Reformation versuchte er, durch eine vielgestaltige Regierungstätigkeit in Passau, Salzburg und Glatz „nach bestem Wissen und Gewissen“ zu handeln. Religionspolitisch verfolgte er die Erhaltung des katholischen Glaubens, verhinderte jedoch durch Milde manche tödliche Entscheidungen. Seine wirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere im Edelmetallbergbau, führten zu einer finanziellen Konsolidierung des Erzstifts Salzburg, das er wohlbestellt seinem Nachfolger überließ

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Herzog Ernst von Bayern (1500-1560), Hans Kammermayer

Sprache
Erscheinungsdatum
2018
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(Hardcover)
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Titel
Herzog Ernst von Bayern (1500-1560)
Untertitel
Geistlicher Landesfürst im Hochstift Passau, Erzstift Salzburg und der Grafschaft Glatz
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Hans Kammermayer
Verlag
Beck
Erscheinungsdatum
2018
Einband
Hardcover
Seitenzahl
506
ISBN10
3406107826
ISBN13
9783406107825
Reihe
Beschreibung
Herzog Ernst von Bayern (1500-1560) hat in der historischen Forschung bislang nicht die ihm zustehende Beachtung gefunden, obwohl er als Reichsfürst in Passau, Salzburg und der Grafschaft Glatz wirkte. Nach dem Primogeniturgesetz von 1506, das nur dem ältesten Sohn Wilhelm IV. das Herzogtum Bayern zusprach, akzeptierten Ernst und sein Bruder Ludwig X. dies nicht. Während Ludwig später eine Mitbeteiligung an der Regierung durchsetzen konnte, wurde Ernst auf eine geistliche Laufbahn verwiesen, lehnte jedoch höhere kirchliche Weihen ab, um sich die Möglichkeit einer späteren Regierung im Herzogtum offen zu halten. Mit Unterstützung seiner Mutter und Kaiser Maximilian I. erhielt er die Regentschaft über das Hochstift Passau (1517-1540) und das Erzstift Salzburg (1540-1554), konnte jedoch aufgrund seiner Ablehnung der höheren Weihen nur durch das Domkapitel regieren. Ab 1549 erwarb er die Grafschaft Glatz und hielt sie bis zu seinem Tod. Inmitten der Herausforderungen der Reformation versuchte er, durch eine vielgestaltige Regierungstätigkeit in Passau, Salzburg und Glatz „nach bestem Wissen und Gewissen“ zu handeln. Religionspolitisch verfolgte er die Erhaltung des katholischen Glaubens, verhinderte jedoch durch Milde manche tödliche Entscheidungen. Seine wirtschaftlichen Maßnahmen, insbesondere im Edelmetallbergbau, führten zu einer finanziellen Konsolidierung des Erzstifts Salzburg, das er wohlbestellt seinem Nachfolger überließ