Abriss des römischen Staatsrechts.
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Das vorliegende Werk erschien im Rahmen des von Karl Binding herausgegebenen Werkes »Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft«. Der große Historiker Theodor Mommsen, dem für seine »Römische Geschichte« 1902 der Literaturnobelpreis zugesprochen wurde, untersucht darin das römische Staatsrecht. Mommsen, der promovierter Jurist war, schreibt im Vorwort zu seiner Vorgehensweise: »In diesem Abriss habe ich, schärfer als in der an den Apparat gefesselten ausführlichen Darlegung, versucht den systematischen Zusammenhang klar zu stellen, im ersten Buch die Bürgerschaft und das Reich, im zweiten die Magistratur allgemein, im dritten die einzelnen Aemter, im vierten die einzelnen Amtsfunctionen, im fünften die Comitien und den Senat entwickelt. Vielleicht ist es ein Vorzug der für diesen Abriss gebotenen Kürze, dass die staatliche Ordnung dadurch in ihrer Gliederung deutlicher hervortritt« (VIII).