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Informationsansprüche des Parlaments gegenüber der Regierung

Möglichkeiten und Grenzen parlamentarischer Kontroll- und Informationsrechte unter Berücksichtigung der Staatspraxis im Freistaat Sachsen

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„Die Regierung hat das Parlament in seinen Rechten verletzt.“ – Anlass für eine solche Feststellung durch ein Verfassungsgericht zu sein, widerstrebt jedem Mitglied einer Regierung. Gerade im Bereich der parlamentarischen Informationsrechte und -pflichten zeichnet sich die verfassungsrechtliche Judikatur durch eine Vielzahl von Entscheidungen aus. Das Gebiet ist keine Terra incognita – dennoch versiegt der Strom neuer Verfahren nicht. Die Abhandlung liefert eine systematische Übersicht bekannter Problemkreise und deren verfassungsrechtlicher Verortung. Anhand beispielhafter Darstellungen werden Informationsrechte der Abgeordneten gegenüber der Regierung aufgezeigt und Grenzen erläutert, infolge derer die Übermittlung von Informationen im Einzelfall unterbleiben kann. Trotz des Fokus auf die Praxis im Freistaat Sachsen ist die Darstellung infolge vergleichbarer Strukturen auf die Bundesländer im Übrigen ebenso übertragbar wie auf das Verhältnis zwischen Deutschem Bundestag und Bundesregierung.

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Informationsansprüche des Parlaments gegenüber der Regierung, Thomas Wolf

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2017
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