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Strafverfolgungspraxis im Schein-Rechtsstaat des „Dritten Reiches“

Zur Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden unter nationalsozialistischer Herrschaft

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  • 652 Seiten
  • 23 Lesestunden

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Die Geheime Staatspolizei ist längst zum Sinnbild der Strafverfolgung in der NS-Zeit geworden. Sie gilt – gemeinsam mit den Sondergerichten und dem Volksgerichtshof – als Inbegriff nationalsozialistischer Rechtsbeugung im Kontext von Terror und Willkür. Nur selten werden hingegen auch die ordentlichen Gerichte auf regionaler Ebene sowie die übrigen Polizeibehörden berücksichtigt. Die Studie beleuchtet an einem regionalen Beispiel, wie sich in der alltäglichen Arbeitspraxis die Zusammenarbeit von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft gestaltete. Dabei rückt sie zentrale Tätigkeitsfelder der Regionalbehörden in den Fokus, um die Entwicklung der nationalsozialistischen Strafverfolgungspraxis nachzuzeichnen und mit einem akteurszentrierten Ansatz die Bedeutung von Juristen für das NS-Regime herauszuarbeiten.

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Strafverfolgungspraxis im Schein-Rechtsstaat des „Dritten Reiches“, Lena Haase

Sprache
Erscheinungsdatum
2023
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(Hardcover)
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Titel
Strafverfolgungspraxis im Schein-Rechtsstaat des „Dritten Reiches“
Untertitel
Zur Zusammenarbeit von Justiz- und Polizeibehörden unter nationalsozialistischer Herrschaft
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Lena Haase
Erscheinungsdatum
2023
Einband
Hardcover
Seitenzahl
652
ISBN10
3412528633
ISBN13
9783412528638
Reihe
Schlagwörter
Sachbücher, Geschichte
Beschreibung
Die Geheime Staatspolizei ist längst zum Sinnbild der Strafverfolgung in der NS-Zeit geworden. Sie gilt – gemeinsam mit den Sondergerichten und dem Volksgerichtshof – als Inbegriff nationalsozialistischer Rechtsbeugung im Kontext von Terror und Willkür. Nur selten werden hingegen auch die ordentlichen Gerichte auf regionaler Ebene sowie die übrigen Polizeibehörden berücksichtigt. Die Studie beleuchtet an einem regionalen Beispiel, wie sich in der alltäglichen Arbeitspraxis die Zusammenarbeit von Polizei, Gerichten und Staatsanwaltschaft gestaltete. Dabei rückt sie zentrale Tätigkeitsfelder der Regionalbehörden in den Fokus, um die Entwicklung der nationalsozialistischen Strafverfolgungspraxis nachzuzeichnen und mit einem akteurszentrierten Ansatz die Bedeutung von Juristen für das NS-Regime herauszuarbeiten.