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Begünstigtenrechte bei der Stiftung und dem Trust mit besonderer Berücksichtigung der Informations- und Auskunftsrechte

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Mit der Totalrevision des Stiftungsrechts im Jahr 2009 sollten gleich mehrere Ziele verfolgt werden: Die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Stiftung, die Verstärkung der Rechtssicherheit durch Klärung offener Fragen sowie die Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, welche durch widersprüchliche Rsp geschaffen wurden. Auch wurde ein besonderes Augenmerk auf die Ausgestaltung der Foundation Governance gelegt. Im Hinblick auf das Spannungsverhältnis zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Stifters und dem Bedürfnis der Begünstigten nach ausreichender Kontrolle der Stiftung wurde mit dieser Reform eine mE vorbildliche Lösung entwickelt. Demnach kann der Stifter die Informations- und Auskunftsrechte der Begünstigten auf einen Kernbereich einschränken, sofern alternative Kontrollinstanzen eingerichtet werden. Diese alternativen Gestaltungsmöglichkeiten werden nachfolgend detailliert erläutert. Auch beim Trust sind die Begünstigtenrechte von elementarer Bedeutung. Hier kann jedoch vorweg schon festgehalten werden, dass dem Treugeber diesbezüglich ein weiterer Gestaltungsspielraum eingeräumt wird als dem Stifter. Neben den allgemeinen Informations- und Auskunftsansprüchen der Begünstigten eines Trusts wird in dieser Arbeit insbesondere auf die Stellung der Ermessensbegünstigten eingegangen und die diesbezügliche Rsp kritisch hinterfragt. Diese Abhandlung soll neben den materiellen Ansprüchen der Begünstigten von Stiftungen und Trusts ebenso die damit einhergehenden prozessualen Aspekte erläutern und dem Leser einen Gesamtüberblick verschaffen.

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