Das öffentlich-rechtliche Programm und seine Finanzierung.
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Es sind vorwiegend die Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und sein Programm mit Beiträgen finanzieren. Die Pflicht zur Entrichtung einer Geldleistung ergibt sich aus dem Gesetz. Die Debatte um Programm, Struktur und Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks entzündet sich daher in verlässlicher Regelmäßigkeit an anstehenden Beitragserhöhungen. Im Dezember 2020 scheiterte die Beitragserhöhung am Veto Sachsen-Anhalts. Der Vorgang war Anstoß für Reformbestrebungen, die in der Reform des Programmauftrags mündeten. Die Arbeit untersucht, welcher Reformen es bedarf, um das öffentlich-rechtliche Programm in Struktur und Inhalt an die sich wandelnden Bedürfnisse und Interessen der Gesellschaft anzupassen und stellt sie der Reform des Programmauftrags nach dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag sowie weiteren Reformvorschlägen gegenüber. Hierbei kommt auch das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags hin zu einem Indexierungsmodell auf den Prüfstand.