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Die Erweiterung der seewärtigen Hoheitsrechte der Bundesrepublik Deutschland und der DDR unter besonderer Berücksichtigung deutschlandrechtlicher Probleme
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1985 erweiterte die Bundesrepublik Deutschland in der Deutschen Bucht das Küstenmeergebiet, die DDR dehnte ihre Territorialgewässer auf bis zu zwölf Seemeilen aus. Aus diesem Anlaß werden in der vorliegenden Arbeit Aspekte seewärtiger Hoheitserweiterungen - auch unter Berücksichtigung von Festlandsockel und Fischereizone - in staats- und völkerrechtlicher Hinsicht untersucht. Dabei werden auch die einschlägigen deutschlandrechtlichen Probleme behandelt.
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1989
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