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Die Entwicklung des römischen Völkerrechts im vierten und fünften Jahrhundert n. Chr.

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Das Buch bietet erstmals eine Gesamtdarstellung der völkerrechtlichen Beziehungen des spätantiken römischen Reiches zu den Germanen, Hunnen, Arabern und Sassaniden. Im Zentrum steht die Rekonstruktion der verwandten Vertragstypen. Der zweite Teil untersucht systematisch die außenpolitischen Rechtskategorien wie z. B. die „deditio“, (Kapitulation) oder „amicitia“ (Freundschaftsverhältnis) und die Neuentwicklungen. Hierbei ergibt sich, daß es die veränderte außenpolitische Gesamtlage war, die völkerrechtliche Eigenentwicklungen in Ost und West förderte. Grundlage blieb immer der Friedensvertrag. Die Aufnahme germanischer Völker in das Reichsgebiet verhinderte dabei nicht die Weiterentwicklung des Völkerrechts.

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Die Entwicklung des römischen Völkerrechts im vierten und fünften Jahrhundert n. Chr., Raimund Schulz

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1993
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