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Entwicklungshilfe Deutschlands und der Europäischen Union

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Wie muß die Gewährung von Entwicklungshilfe organisiert werden, damit die finanziellen Mittel für diesen Bereich möglichst effektiv und zielgenau eingesetzt werden? Am Beispiel der deutschen und der europäischen Vorgabe finanzieller und technischer Hilfe konfrontiert das Buch das Verfahren und die juristischen Grundvorgaben staatlicher Geberinstitutionen mit den entwicklungspolitischen Gegebenheiten und Erfordernissen. Getrennt nach den verschiedenen Vergabestadien - Rahmenplanung, Projektprüfung, Durchführung, Evaluierung - analysiert die Arbeit vor dem Hintergrund der positiven wie negativen Erfahrungen nach 30 Jahren Entwicklungspolitik die bestehenden Vorschriften. Reizthemen sind hierbei insbesondere grundsätzliche Interessengegensätze zwischen Nord und Süd (Stichworte: Souveränität, Menschenrechte, demokratische Grundsätze, Exportförderung, Drogenbekämpfung, Flüchtlingsproblematik) und praktische Probleme, wie etwa die Frage der Aufnahmekapazität der Entwicklungsländer oder der Korruption. Im Ergebnis würdigt das Buch insbesondere die Besonderheiten des im Lomé-Abkommen geregelten Verfahrens der Entwicklungszusammenarbeit zwischen EU und AKP-Staaten, insbesondere den für beide Seiten verbindlichen Vertragscharakter, die präzise geregelten Mitwirkungsrechte der AKP-Staaten, die starke Stellung der Außenstellen sowie den Konkretisierungsgrad der Einzelregelungen im Bereich Partizipation und ökologische Kriterien.

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1995

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