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Die Bedeutung der Gerichtsbarkeit im heutigen Gemeinwesen erfordert eine sorgfältige Auswahl der Richter. Entscheidend ist, wer für die Personalauswahl verantwortlich ist. In den Bundesländern erfolgt die Auswahl teils durch die Landesregierung oder bestimmte Minister, teils in Zusammenarbeit mit einem Richterwahlausschuss. Die Schrift untersucht die Frage, ob die Auswahl der Richter einem Parlamentsausschuss übertragen werden kann, was grundlegende Fragen zur Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive aufwirft. Der Verfasser stellt fest, dass einem Richterwahlausschuß auf Landesebene nach dem Grundgesetz höchstens das gleiche Gewicht wie dem Justizminister zukommen darf. Es ist nicht zulässig, Richterwahlausschüsse zu schaffen, die den Justizminister überstimmen können. In Nordrhein-Westfalen steht zudem die Landesverfassung einer Parlamentarisierung der Richterwahl entgegen, da die Auswahl allein der Landesregierung obliegt. Um die Entscheidung über die Personalauswahl der Richter von der Regierung auf einen Richterwahlausschuß aus Parlamentariern zu übertragen, wären Änderungen sowohl des Grundgesetzes als auch der Landesverfassung notwendig.
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Verfassungsrechtliche Fragen der Richterwahl, Dirk Ehlers
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- Erscheinungsdatum
- 1998
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