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Die Rechtsanwaltschaft in der DDR
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Der Berufsstand der Rechtsanwaltschaft als ein Gradmesser individueller Freiheit in einem staatlichen System wird am Beispiel der DDR untersucht. Dabei entstand eine detailreiche Analyse über den Prozeß der Entnazifizierung nach Kriegsende und der schrittweisen Kollektivierung und Politisierung dieser Säule der Justiz in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR bis 1961. Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen die staatliche Justizpolitik zur Steuerung der Rechtsanwaltschaft, zur Schaffung des realsozialistischen Konstrukts eines „sozialistischen Rechtsanwalts“ und der Widerstand der Anwälte gegen diese Politik.
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1998
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