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Kompetenzen und Grundrechte sind entscheidend für die Begrenzung der Rechtsetzungsmacht der EG. Diese Untersuchung bewertet frühere Vorschläge der Kommission sowie die kürzlich verabschiedete RL 98/43/EG zum Verbot der Tabakwerbung. Die Autoren zeigen detailliert auf, dass der EG-Vertrag der Gemeinschaft keine ausreichende Kompetenz für weitreichende, gemeinschaftsweite Werbeverbote für Tabakprodukte bietet. Insbesondere Art. 100a EG-Vertrag rechtfertigt solche Verbote nicht, da die Argumente über Wettbewerbsverzerrungen und Rechtsangleichung nicht ausreichen. Zudem verletzt die Richtlinie sowohl formal als auch materiell die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität. Dennoch stellt ein Werbeverbot für Tabakprodukte keinen Verstoß gegen die Meinungs- und Pressefreiheit oder den Eigentumsschutz in internationalen Menschenrechtsverträgen dar; es kann als gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte des Gemeinschaftsrechts angesehen werden. Die Überschreitung der Kompetenzgrenzen durch die EG ist nicht nur eine Formalität. Angesichts des Maastricht-Urteils des Bundesverfassungsgerichts könnte ein derartiges Handeln ultra vires eine Verfassungskrise zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof auslösen.
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Kompetenzen und Grundrechte, Bruno Simma
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- 1999
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