Der Irrtum über Tatbestandsalternativen
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Urteile, welche den Irrtum über zwei Alternativen eines Straftatbestandes behandeln, können –anders als der Irrtum zwischen verschiedenen Straftatbeständen – an einer Hand abgezählt werden. Nicht eine geringe Wahrscheinlichkeit, sondern die dogmatische Unsicherheit bei der Beurteilung des Alternativenirrtums bewirkt anscheinend dessen praktische Ignorierung. Der Autor untersucht in seiner Abhandlung die Behandlung des Alternativenirrtums. Hierbei werden sowohl Lösungswege über das Strafprozeßrecht als auch über das materielle Strafrecht beschritten. Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor der Einordnung des Alternativenirrtums in die (herrschenden) Vorsatz- und Irrtumslehren, welche er analysiert und gegenseitig in Einklang zu bringen sucht.