Die Altlastensanierung in der Insolvenz
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Für die Insolvenzsituation ist kennzeichnend, dass die Insolvenzmasse für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten des Gemeinschuldners nicht ausreichend ist. Die Verteilungsfrage spitzt sich zu, wenn mit Verfahrenseröffnung in Gestalt des Insolvenzverwalters ein Störer in Erscheinung tritt, der die ihn treffende Sanierungspflicht mit Massemitteln erfüllen muss. Letztlich führt die Auffassung des Autors dazu, dass sich im Rahmen der Altlastensanierung in der Insolvenz ein Automatismus einspielen kann und wird. Die durch die Inbesitznahme des «störenden» Gegenstandes seitens des Insolvenzverwalters begründete Masseverbindlichkeit wird durch die Freigabe und den anschließenden Besitzverlust zum Erlöschen gebracht, so dass die Behörde im Regelfall nur eine einfache Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden kann.