Die Scheinselbständigkeit im Rahmen des Einzelarbeitsvertrages
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Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, Arbeitsverhältnisse zu flexibilisieren. Ein denkbares Instrument ist die selbständige Erwerbstätigkeit. In der Praxis lässt sich aber immer wieder beobachten, dass eine oder beide Parteien eines Vertrags ein Arbeitsleistungsverhältnis lediglich mit dem Schein der Selbständigkeit umgeben, während es sich in Wirklichkeit um einen Einzelarbeitsvertrag handelt. Dieser Tatbestand wird juristisch als Scheinselbständigkeit oder scheinbare Selbständigkeit qualifiziert. Wann eine Scheinselbständigkeit vorliegt, muss unter Verwendung der gesetzlichen Abgrenzungskriterien des Einzelarbeitsvertrages eruiert werden. Simon Gerber legt in seiner Studie dar, dass im Privatrecht in der rechtlichen Subordination das entscheidende Kriterium für die Abgrenzung des Arbeitnehmers vom selbständigen Erwerbstätigen liegt. Gerbers Untersuchungen leisten darüber hinaus auch einen wertvollen Beitrag hinsichtlich der divergierenden Arbeitnehmerbegriffe im Rahmen des Privat-, Steuer- und Sozialversicherungsrechts. Ausgehend vom Befund einer beschränkten Typenfreiheit im Rahmen der Arbeitsleistungsverträge behandelt der Autor sodann die denkbaren Rechtsfolgen einer bloss scheinbaren Selbständigkeit. Dabei zeigt sich, dass diese je nach Ausgestaltung des Vertragsverhältnisses mit schwer abschätzbaren Risiken - überwiegend finanzieller Natur - für beide Vertragsparteien und insbesondere für den Arbeitgeber verbunden sein kann.