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Tarifrecht

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Die Neuauflage des „Tarifrechts“ ist erforderlich aufgrund der neuen Verfassung und der Kirchengemeindeordnung der Nordkirche. Die Erläuterungen zu den neuen Verfassungsbestimmungen bieten den Kirchengemeinderäten Unterstützung beim Verständnis dieser komplexen Rechtsmaterie, da sie für Personalentscheidungen verantwortlich sind. Der Inhalt ist auf dem neuesten Stand (Oktober 2012) und berücksichtigt die Rundschreiben des VKDA-NEK sowie die Tarifverträge im Gesetz- und Verordnungsblatt. Integriert sind die Änderungstarifverträge Nr. 5 und 6 zum „Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag“ mit neuen Entgelttabellen sowie der Änderungstarifvertrag Nr. 4 zum „Tarifvertrag Ausbildung“. Neu hinzugefügt ist die „Verwaltungsvorschrift zur Ordnung des Dienstes der Küsterinnen und Küster“ sowie eine Musterdienstanweisung. Die Grundsätze des Arbeitsrechts der Nordkirche sind in den §§ 55–58 des Einführungsgesetzes festgelegt. Zudem wird der „Tarifvertrag zur Überleitung der Arbeitnehmerinnen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche in den Kirchlichen Arbeitnehmerinnen Tarifvertrag“ abgedruckt. Besonders hervorzuheben ist das gemeinsame „Kirchengesetz über das Verfahren zur Regelung der Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter im Dienst der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Evangelischen Kirche“, das im November 2011 von den Synoden beschlossen wurde u

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Tarifrecht, Klaus Blaschke

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2012
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