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Die Sicherung von Wechselkursrisiken in der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht und International Financial Reporting Standards (IFRS)

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In international agierenden Unternehmen werden Wechselkursrisiken aufgrund der zunehmenden Volatilität der Währungen üblicherweise abgesichert, in der Regel durch den Abschluss von Hedge-Geschäften. Für die entstehenden Hedge-Zusammenhänge gibt es im deutschen Handelsrecht keine gesetzlich verankerten Rechnungslegungsvorschriften. Die IAS/IFRS enthalten dagegen spezielle Normen, von denen einige erstmals auf Geschäftsjahre ab 2005 anzuwenden sind. In dieser Arbeit werden die wichtigsten Lösungsansätze für die Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht und die aktuellen Normen der IAS/IFRS dargestellt und einer kritischen Würdigung unterzogen. Die Würdigung geschieht in Form einer Zweckmäßigkeitsanalyse. Dazu werden die dargestellten Regeln daraufhin untersucht, ob sie mit dem Zweck der Rechungslegung in Einklang stehen. Rechnungslegungszweck ist der Schutz der Kapitalgeber vor den für sie bestehenden Risiken. Soweit die Untersuchung zu dem Ergebnis führt, dass die vorhandenen Regeln nicht oder nicht vollständig zweckmäßig sind, wird ferner erarbeitet, wie ideale Vorschriften aussehen müssten und wie die bestehenden Normen verbessert werden könnten.

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Die Sicherung von Wechselkursrisiken in der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht und International Financial Reporting Standards (IFRS), Marcus Borchert

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2006
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(Paperback),
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