Allgemeines Verwaltungsrecht
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Mit der dritten Auflage des Lehrbuches werden Änderungen der Rechtslage und Entwicklungen in Rechtsprechung und Lehre im wesentlichen bis Ende 1986 berücksichtigt. Die Neuauflage geht jedoch über eine bloße „Fortschreibung“ der vorigen Auflage hinaus. Sie verarbeitet u. a. auch Tendenzen einer Öffnung der Verwaltungsrechtslehre für neue Fragestellungen und Perspektiven. Vor allem die Verbindungen des Verwaltungsrechts mit anderen Rechtsgebieten gewinnen dabei in zunehmendem Maße an Bedeutung. Im besonderen werden auch privatrechtliche Institutionen und Denkmuster an das Verwaltungsrecht herangetragen. Die Neuauflage des Lehrbuches ist bemüht, diesen Entwicklungen durch entsprechende Akzente und konzeptive Änderungen Rechnung zu tragen. Fortgeführt und ausgebaut werden auch Aspekte der Verwaltungslehre und Verwaltungspolitik. Hinweise auf Schrifttum zum Verwaltungsrecht der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz sollen rechtsvergleichende Arbeiten, nicht zuletzt auch in Form von Diplomarbeiten und Dissertationen, erleichtern.
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