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Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht.

Zuständigkeit und anwendbares Recht.

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Unerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermogensschaden fuhren, stellen in grenzuberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schadigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jungere Urteile des Europaischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermogensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts. Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel uberhaupt geeignet ist, um Vermogensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermogensdelikten regelmaaig versagt und weder im Zustandigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewahrleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschrankung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthalt die Arbeit konkrete Reformvorschlage fur die Brussel I-VO und die Rom II-VO.

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Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht., Hannes Meyle

Sprache
Erscheinungsdatum
2021
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(Paperback)
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Titel
Reine Vermögensschäden im Europäischen Internationalen Deliktsrecht.
Untertitel
Zuständigkeit und anwendbares Recht.
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Hannes Meyle
Erscheinungsdatum
2021
Einband
Paperback
Seitenzahl
358
ISBN10
3428182421
ISBN13
9783428182428
Reihe
Beschreibung
Unerlaubte Handlungen, die zum Eintritt reiner Vermogensschaden fuhren, stellen in grenzuberschreitenden Streitigkeiten eine besondere Herausforderung dar. So setzt der besondere deliktische Gerichtsstand voraus, dass das schadigende Ereignis lokalisiert werden kann. Jungere Urteile des Europaischen Gerichtshofs zeigen jedoch, dass diese Tatortbestimmung bei Vermogensdelikten zunehmend problematisch ist. Vergleichbare Schwierigkeiten stellen sich bei der Ermittlung des anwendbaren Rechts. Anhand einer praxisorientierten Untersuchung diverser Fallgruppen geht die Arbeit der Frage nach, ob die Tatortregel uberhaupt geeignet ist, um Vermogensdelikte zu lokalisieren. Die zentrale Erkenntnis besteht darin, dass die Tatortregel bei Vermogensdelikten regelmaaig versagt und weder im Zustandigkeitsrecht noch im Koordinationsrecht Rechtssicherheit gewahrleistet. Je nach Art des Delikts empfiehlt sich eine Einschrankung der Tatortregel beziehungsweise eine Orientierung am betroffenen Markt. Darauf aufbauend enthalt die Arbeit konkrete Reformvorschlage fur die Brussel I-VO und die Rom II-VO.