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Der Autor untersucht die aktien- und insiderrechtliche Zulässigkeit eines überobligatorischen Informationsaustauschs zwischen Private Equity-Investor und Portfolio-Aktiengesellschaft. Er zeigt geeignete Maßnahmen zur Optimierung des Informationsflusses auf, z.B. konzernrechtliche Gestaltungsmittel oder Strukturmaßnahmen nach dem Beteiligungserwerb. Private Equity-Investoren möchten die Entwicklung ihrer Portfolio-Unternehmen aktiv mitgestalten. Für die laufende Überwachung und beratende Einflussnahme benötigen sie umfassende Informationsmöglichkeiten. Die grundlegenden Informationsrechte der Aktionäre einer Aktiengesellschaft reichen hierfür nicht aus. Der Verfasser überprüft im Rahmen dieser Arbeit die Zulässigkeit eines überobligatorischen Informationsaustauschs des Investors mit den Organen der Portfolio-Aktiengesellschaft, insbesondere vor dem Hintergrund aktien- und insiderrechtlicher Restriktionen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Untersuchung geeigneter Maßnahmen zur Optimierung des Informationsflusses, etwa konzernrechtliche Gestaltungsmittel oder Strukturmaßnahmen nach dem Beteiligungserwerb Inhaltsverzeichnis Aktien - und insiderrechtliche Zulässigkeit eines überobligatorischen Informationsaustauschs zwischen Private Equity - Investor und Portfolio-Aktiengesellschaft - Maßnahmen zur Optimierung des Informationsflusses, z.B. konzernrechtliche Gestaltungsmittel oder Strukturmaßnahmen nach dem Beteiligungserwerb
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Informationsrechte des Private Equity-Investors gegenüber dem Portfolio-Unternehmen, Christian Brenscheidt
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- 2020
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