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Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers

Eine Untersuchung von Tatbestand und Rechtsfolgen eines geringfügigen Sachmangels

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Die Arbeit untersucht, ob Käufer bei geringfügigen Sachmängeln Gewährleistungsrechte geltend machen können. Es wird dargelegt, dass unbedeutende Mängel aufgrund fehlender sachmangelrelevanter Abweichungen keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers begründen. Die Analyse umfasst die Auswirkungen solcher Mängel auf die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers, einschließlich Leistungsabwicklung, Nacherfüllungsanspruch und nachrangigen Gewährleistungsrechten. Käufer können den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist, wobei oft nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand Anlass für Gewährleistungsbegehren sind. Der Sachmangeltatbestand des § 434 BGB enthält zwar keine formale Erheblichkeitsschwelle, jedoch können unbedeutende Defizite und Bagatellen aus der Gewährleistungspflicht des Verkäufers ausgeschlossen werden. Die Arbeit analysiert auch die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers im Zusammenhang mit geringfügigen Sachmängeln, einschließlich der Abwicklung von Leistung und Gegenleistung, des Nacherfüllungsanspruchs sowie der nachrangigen Gewährleistungsrechte wie Minderung, Schadensersatz und Rücktritt. Die wesentlichen Ergebnisse werden zusammengefasst, und ein Literatur- sowie Stichwortverzeichnis wird bereitgestellt.

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Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers, Philipp Weyer

Sprache
Erscheinungsdatum
2024
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(Paperback)
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Titel
Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers
Untertitel
Eine Untersuchung von Tatbestand und Rechtsfolgen eines geringfügigen Sachmangels
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Philipp Weyer
Erscheinungsdatum
2024
Einband
Paperback
Seitenzahl
386
ISBN13
9783428191734
Reihe
Beschreibung
Die Arbeit untersucht, ob Käufer bei geringfügigen Sachmängeln Gewährleistungsrechte geltend machen können. Es wird dargelegt, dass unbedeutende Mängel aufgrund fehlender sachmangelrelevanter Abweichungen keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers begründen. Die Analyse umfasst die Auswirkungen solcher Mängel auf die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers, einschließlich Leistungsabwicklung, Nacherfüllungsanspruch und nachrangigen Gewährleistungsrechten. Käufer können den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist, wobei oft nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand Anlass für Gewährleistungsbegehren sind. Der Sachmangeltatbestand des § 434 BGB enthält zwar keine formale Erheblichkeitsschwelle, jedoch können unbedeutende Defizite und Bagatellen aus der Gewährleistungspflicht des Verkäufers ausgeschlossen werden. Die Arbeit analysiert auch die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers im Zusammenhang mit geringfügigen Sachmängeln, einschließlich der Abwicklung von Leistung und Gegenleistung, des Nacherfüllungsanspruchs sowie der nachrangigen Gewährleistungsrechte wie Minderung, Schadensersatz und Rücktritt. Die wesentlichen Ergebnisse werden zusammengefasst, und ein Literatur- sowie Stichwortverzeichnis wird bereitgestellt.