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Die Arbeit untersucht, ob Käufer bei geringfügigen Sachmängeln Gewährleistungsrechte geltend machen können. Es wird dargelegt, dass unbedeutende Mängel aufgrund fehlender sachmangelrelevanter Abweichungen keine Gewährleistungspflicht des Verkäufers begründen. Die Analyse umfasst die Auswirkungen solcher Mängel auf die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers, einschließlich Leistungsabwicklung, Nacherfüllungsanspruch und nachrangigen Gewährleistungsrechten. Käufer können den Verkäufer auf Gewährleistung in Anspruch nehmen, wenn die Kaufsache mangelhaft ist, wobei oft nur geringfügige Abweichungen vom geschuldeten Zustand Anlass für Gewährleistungsbegehren sind. Der Sachmangeltatbestand des § 434 BGB enthält zwar keine formale Erheblichkeitsschwelle, jedoch können unbedeutende Defizite und Bagatellen aus der Gewährleistungspflicht des Verkäufers ausgeschlossen werden. Die Arbeit analysiert auch die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers im Zusammenhang mit geringfügigen Sachmängeln, einschließlich der Abwicklung von Leistung und Gegenleistung, des Nacherfüllungsanspruchs sowie der nachrangigen Gewährleistungsrechte wie Minderung, Schadensersatz und Rücktritt. Die wesentlichen Ergebnisse werden zusammengefasst, und ein Literatur- sowie Stichwortverzeichnis wird bereitgestellt.
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Geringfügige Vertragsverletzung des Verkäufers, Philipp Weyer
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- 2024
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- (Paperback)
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