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Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten.

Eine verfassungs- und europarechtliche Untersuchung des § 36a AufenthG.

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Seit der Neuregelung 2018 dürfen im Rahmen des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten monatlich maximal 1.000 Angehörige nach Deutschland einreisen. Die Arbeit untersucht die Verfassungs- und Europarechtskonformität dieser Einschränkung. Sie stellt fest, dass die Neuregelung zwar mit dem Grundgesetz, der EMRK und der EU-Grundrechtecharta vereinbar ist, jedoch gegen die Familienzusammenführungsrichtlinie verstößt. Der Bundestag beschloss 2018 die Obergrenze für Visa gemäß § 36a AufenthG. Die Analyse beleuchtet die Struktur des Familiennachzugs sowie des subsidiären Schutzes und behandelt in einem Exkurs den Schutzstatus syrischer Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention im Vergleich zum subsidiären Schutz. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die Neuregelung des Familiennachzugs verfassungsgemäß, aber unionsrechtswidrig ist. Der Inhalt umfasst die Einleitung, die Gesetzeshistorie und Systematik des Familiennachzugs, die Entwicklung des subsidiären Schutzes, die Regelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten, sowie verfassungs- und europarechtliche Betrachtungen. Letztlich wird die Vereinbarkeit der Neuregelung mit dem Schutz von Ehe und Familie, dem Gleichheitsgebot und dem Bestimmtheitsgebot analysiert, gefolgt von einer Bewertung der europäischen Grundrechte und des sekundären Rechts.

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Die Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten., Bernhard Gröhe

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2022
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(Paperback)
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