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Jugendschutz auf Video-Sharing-Plattformen

Verkehrssicherungspflichten für Video-Sharing-Plattform-Anbieter auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2018/1808 unter besonderer Berücksichtigung kollektiver Altersklassifizierungssysteme

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Wie müssen Anbieter von Video-Sharing-Plattformen Minderjährige vor schädlichen Inhalten schützen? Obwohl Dienste wie YouTube zu den beliebtesten Internetanwendungen unter Kindern und Jugendlichen gehören, blieb diese Frage lange Zeit unbeantwortet. Der europäische Gesetzgeber hat die ursächliche Gesetzeslücke mit der Revision der AVMD-RL im Jahr 2018 beseitigt, die vom Bund und den Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Fokus der Arbeit steht die Wechselwirkung mit dem Plattformprivileg. Auf dieser Basis werden innovative Instrumente wie die Einbindung der Nutzer untersucht. Sie ermöglichen einen praktikablen Schutz Minderjähriger, ohne die Interessen der Anbieter, Inhalteanbieter und Werbetreibenden unverhältnismäßig zu belasten.

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Jugendschutz auf Video-Sharing-Plattformen, Frederic Paul Probst

Sprache
Erscheinungsdatum
2024
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(Paperback)
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Titel
Jugendschutz auf Video-Sharing-Plattformen
Untertitel
Verkehrssicherungspflichten für Video-Sharing-Plattform-Anbieter auf Grundlage der Richtlinie (EU) 2018/1808 unter besonderer Berücksichtigung kollektiver Altersklassifizierungssysteme
Sprache
Deutsch
Verlag
Nomos
Erscheinungsdatum
2024
Einband
Paperback
Seitenzahl
568
ISBN13
9783756015887
Reihe
Beschreibung
Wie müssen Anbieter von Video-Sharing-Plattformen Minderjährige vor schädlichen Inhalten schützen? Obwohl Dienste wie YouTube zu den beliebtesten Internetanwendungen unter Kindern und Jugendlichen gehören, blieb diese Frage lange Zeit unbeantwortet. Der europäische Gesetzgeber hat die ursächliche Gesetzeslücke mit der Revision der AVMD-RL im Jahr 2018 beseitigt, die vom Bund und den Ländern in nationales Recht umgesetzt wurde. Im Fokus der Arbeit steht die Wechselwirkung mit dem Plattformprivileg. Auf dieser Basis werden innovative Instrumente wie die Einbindung der Nutzer untersucht. Sie ermöglichen einen praktikablen Schutz Minderjähriger, ohne die Interessen der Anbieter, Inhalteanbieter und Werbetreibenden unverhältnismäßig zu belasten.