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Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz

Zugleich ein Beitrag zur Dritthaftung des Abschlussprüfers

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Erste tiefgehende Untersuchung einer außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen bei der Verteilung eines unzureichenden beschränkten Haftungsfonds, Abgehen vom Prioritätsprinzip bei Fällen wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger*innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger*innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger*innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten. Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger*innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.

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Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz, Lukas Lobnik

Sprache
Erscheinungsdatum
2022
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(Paperback)
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Titel
Gläubigergleichbehandlung außerhalb der Insolvenz
Untertitel
Zugleich ein Beitrag zur Dritthaftung des Abschlussprüfers
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Lukas Lobnik
Erscheinungsdatum
2022
Einband
Paperback
Seitenzahl
228
ISBN13
9783704689443
Reihe
Beschreibung
Erste tiefgehende Untersuchung einer außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen bei der Verteilung eines unzureichenden beschränkten Haftungsfonds, Abgehen vom Prioritätsprinzip bei Fällen wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen Erste tiefgehende Untersuchung zur außerinsolvenzlichen Geltung der Gleichbehandlung von Gläubiger*innen Die Durchsetzung von Forderungen folgt grundsätzlich dem Prioritätsprinzip. Die schnellsten Gläubiger*innen sollen die größte Chance auf Befriedigung ihrer Forderung haben. Lediglich in seltenen Fällen, wie der Insolvenz oder dem Deckungskonkurs, wird von diesem Prinzip abgegangen und von der Legislative eine anteilige Verteilung sowie eine Gleichbehandlung der Gläubiger*innen angeordnet. Dadurch soll insbesondere ein Wettlauf auf einen unzureichenden Haftungsfonds und ein Ausfall zu langsamer Gläubiger*innen vermieden werden. Stattdessen sollen alle einen bestimmten Anteil des vorhandenen Vermögens erhalten. Dieses Werk untersucht, ob eine derartige Gleichbehandlung von Gläubiger*innen auch in anderen Fällen eines unzureichenden Haftungsfonds - wie der Dritthaftung von Abschlussprüfer*innen oder der Repartierung bei beschränkter Gattungsschuld - einschlägig sein könnte.