Die Behandlung der vorsätzlichen Tötungsdelikte im Süden Nigerias
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Auch nach dem Ende der Kolonialepoche haben die Länder Schwarzafrikas mit dem Erbe des Kolonialismus zu kämpfen. Am Beispiel Nigerias zeigt der Autor, wie schwer es der afrikanischen Justiz fällt, sich von den europäischen Vorbildern zu lösen. Das nigerianische Strafrecht entspricht im wesentlichen dem englischen Recht der Jahrhundertwende und trägt nur selten den afrikanischen Gegebenheiten Rechnung. Mehr noch: die einheimischen Richter blicken bei der Rechtsanwendung wesentlich häufiger auf die Rechtsprechung des ehemaligen Mutterlandes als ins eigene Gesetz. Viele Straftaten werden der Polizei nicht angezeigt und immer noch von Stammesautoritäten abgeurteilt. Autochthone Kriminalitätsformen wie Hexentötungen und Ritualmorde werden daher kaum bekämpft.