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Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht - 23: Harmonisierung der Aktionärsrechte in Europa

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Der Aktionärsschutz gehört zu den Zielen des Europäischen Gesellschaftsrechts. Dennoch sind die mit der Aktie verbundenen Rechte nur zu einem geringen Teil europarechtlich harmonisiert. Das Regelungskonzept der EU beschränkt sich in diesem Bereich auf eine punktuelle Angleichung von Informations- und Mitentscheidungsrechten im Rahmen wichtiger Struktur- und Kapitalmaßnahmen. Die genaue Ausgestaltung der klassischen Verwaltungsrechte wie Stimmrecht, Auskunftsrecht oder Anfechtungsrecht wird weitestgehend dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Trotz einiger Grundtendenzen bestehen in den Aktienrechten Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens jedoch erhebliche Unterschiede, die eine grenzüberschreitende Ausübung dieser Rechte behindern können. Gleichwohl erscheint eine Angleichung dieser Aktionärsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert. Hiergegen spricht, dass ein Wettbewerb der nationalen Regelgeber zu besseren Angleichungsergebnissen führen kann. Eine europaeinheitliche Lösung wirkt sich zudem wegen noch immer bestehender pfadabhängiger Unterschiede in den verschiedenen Corporate Governance Systemen effizienzmindernd aus.

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Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht - 23: Harmonisierung der Aktionärsrechte in Europa, Matthias Pannier

Sprache
Erscheinungsdatum
2003
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(Paperback),
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Gebraucht - Gut
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Titel
Beiträge zum Europäischen Wirtschaftsrecht - 23: Harmonisierung der Aktionärsrechte in Europa
Sprache
Deutsch
Autor*innen
Matthias Pannier
Erscheinungsdatum
2003
Einband
Paperback
Seitenzahl
289
ISBN10
3428112121
ISBN13
9783428112128
Reihe
Beschreibung
Der Aktionärsschutz gehört zu den Zielen des Europäischen Gesellschaftsrechts. Dennoch sind die mit der Aktie verbundenen Rechte nur zu einem geringen Teil europarechtlich harmonisiert. Das Regelungskonzept der EU beschränkt sich in diesem Bereich auf eine punktuelle Angleichung von Informations- und Mitentscheidungsrechten im Rahmen wichtiger Struktur- und Kapitalmaßnahmen. Die genaue Ausgestaltung der klassischen Verwaltungsrechte wie Stimmrecht, Auskunftsrecht oder Anfechtungsrecht wird weitestgehend dem nationalen Gesetzgeber überlassen. Trotz einiger Grundtendenzen bestehen in den Aktienrechten Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens jedoch erhebliche Unterschiede, die eine grenzüberschreitende Ausübung dieser Rechte behindern können. Gleichwohl erscheint eine Angleichung dieser Aktionärsrechte zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht empfehlenswert. Hiergegen spricht, dass ein Wettbewerb der nationalen Regelgeber zu besseren Angleichungsergebnissen führen kann. Eine europaeinheitliche Lösung wirkt sich zudem wegen noch immer bestehender pfadabhängiger Unterschiede in den verschiedenen Corporate Governance Systemen effizienzmindernd aus.