Die Untersuchung beleuchtet die Befugnisse des Bundeskartellamts zur Bekämpfung gravierender Wettbewerbsstörungen durch verhaltens- oder strukturorientierte Maßnahmen. Dabei werden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine weitreichende Eingriffsermächtigung aufgezeigt, die potenziell beliebige Marktinterventionen erlaubt. Die Analyse wirft Fragen zur Rechtmäßigkeit und zu den Auswirkungen solcher Eingriffe auf den Wettbewerb auf.
Martin Nettesheim Reihenfolge der Bücher






- 2024
- 2023
Impfpflichten
Verfassungsrechtliche Konflikte zwischen Körperidentität, Selbstbestimmung und öffentlicher Gesundheitspolitik
Zu den Grundprinzipien liberaler Verfassungsstaatlichkeit gehört, dass Menschen über sich und den eigenen Körper bestimmen können („self-ownership“). Autonome Selbstbestimmung und menschliche Körperlichkeit werden sozio-kulturell, moralisch und rechtlich verkoppelt und gegen Ein- und Übergriffe seitens Dritter abgeschirmt. In denen letzten Jahrzehnten hat die Sensibilität für die Bedeutung körperlicher Selbstbestimmung politisch und gesellschaftlich zugenommen. Ungeachtet dessen gingen erhebliche Teile der Politik und der Wissenschaft wie selbstverständlich davon aus, dass in der COVID-19-Pandemie die Einführung einer rechtlichen Impfpflicht politisch notwendig und rechtlich statthaft sei. Martin Nettesheim untersucht die verfassungsrechtliche Frage, inwieweit eine Impfpflicht mit den Bestimmungen des Grundgesetzes vereinbar wäre. Er differenziert zwischen verschiedenen Typen von Impfpflichtgegnern, unterschiedlichen epidemiologischen Szenarien und kommt zu einem differenzierten Ergebnis.
- 2019
Öffentlichkeit als Unternehmenssanktion
Verfassungsrechtliche Grenzen von "shame sanctions"
Eine im von der Großen Koalition geplanten Unternehmenssanktionsrecht vorgesehene Pflicht zur Veröffentlichung von Urteilen gegen Unternehmen würde zentrale Prinzipien des Rechtsstaats verletzen. Auch Grundrechte wären unangemessen beeinträchtigt. Das Bundesverfassungsgericht wäre gezwungen, eine solche Regelung als verfassungswidrig einzustufen. Das geht aus einem Rechtsgutachten im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen hervor.
- 2018
Verfassungsrecht und Unternehmenshaftung
Verfassungsrechtliches Freiheitskonzept und präventionsgetragene Verschärfung des Wettbewerbssanktionsrechts
Das Grundgesetz schenkt dem Gebrauch der staatlichen Strafgewalt vergleichsweise geringe Aufmerksamkeit. Die Konstitutionalisierung der Bindungen, die beim Einsatz von Strafe zu beachten sind, wird gegenwärtig vom Staat her betrieben und ist mehr politisch-etatistisches als freiheitlich-individuelles Unternehmen. An einer zugleich spezifischen und substanziellen Freiheitskonzeption, die dem Gebrauch der Strafgewalt Grenzen ziehen könnte, fehlt es bislang. Martin Nettesheim erläutert vor dem Hintergrund der Idee personeller Autonomie, welche Bedeutung Strafe in einer freiheitlichen Verfassungsordnung haben muss. Die Konzeption wird allgemein entwickelt und für den Spezialfall der Unternehmenssanktionierung fruchtbar gemacht. Konkreter Anlass sind Verschärfungen der wettbewerbsrechtlichen Unternehmensverantwortung, die durch die 9. GWB-Novelle eingeführt wurden. Die 9. GWB-Novelle durchbricht das Prinzip personaler Verantwortlichkeit, die im Rechtsträgerprinzip angelegt ist, und sieht eine Sanktionierung juristischer Personen im Konzern auch dann vor, wenn ihnen eine konkrete Pflichtverletzung nicht vorgehalten werden kann.
- 2017
»Umfassende« und »tiefe« Freihandelsabkommen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie sich nicht mit einer Beseitigung von Beschränkungen des freien Waren-, Dienstleistungs- und Niederlassungsverkehrs begnügen, die »an der Grenze« gelten. Sie zielen auf die Liberalisierung und Ordnung der Verhältnisse »hinter der Grenze« ab. »Umfassende Freihandelsabkommen« sehen häufig Vertragsgremien mit Rechtsetzungsbefugnis vor. Zu beobachten ist die Entstehung einer neuen Formgestalt internationaler öffentlicher Gewalt. Die Stellung, die »umfassenden Freihandelsabkommen« im deutschen Außenverfassungsrecht zukommt, ist bislang nur in Umrissen und noch nicht hinreichend bestimmt worden. Die Studie untersucht erstens, wie sich die Zuständigkeiten von EU und EU-Mitgliedstaaten beim Abschluss eines derartigen Abkommens darstellen. Sie geht zweitens der Frage nach, in welchem Verfahren das Abkommen nach deutschem Verfassungsrecht geschlossen werden muss. Sie legt drittens dar, welche verfassungsrechtlichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um sicherzugehen, dass die Vertragsgremien hinreichend demokratisch rückgebunden und kontrolliert werden.
- 2017
Liberaler Verfassungsstaat und gutes Leben
Über verfassungsrechtliche Grenzen ethisch imprägnierter Gesetzgebung
Im Kontext des Grundgesetzes gewinnt die Frage nach der Behandlung unterschiedlicher Konzeptionen des guten Lebens an Bedeutung, insbesondere durch die zunehmende Pluralisierung der Lebensvorstellungen. Bisher hat sich die Verfassungstheorie nur unzureichend mit dieser Thematik auseinandergesetzt, wobei Konflikte oft durch Einzelfallabwägungen gelöst werden. Die Studie zielt darauf ab, Demokratie und Grundrechtsschutz prinzipiell zu verbinden. Sie verdeutlicht, dass der Gesetzgeber die Freiheit hat, bestimmte Vorstellungen vom guten Leben zu privilegieren, ohne gegen die theoretischen Grundlagen verfassungsstaatlicher Herrschaft oder positive rechtliche Prinzipien zu verstoßen. Der Staat des Grundgesetzes ist nicht ethisch neutral. Zudem wird betont, dass die grundrechtlichen Grenzen gesetzgeberischer Entscheidungen nicht nur auf einem liberalen Personenbegriff basieren können. Die "Grundrechtsperson" ist Träger gleicher Freiheit, hat eine ethische Identität und kann politische Autonomie beanspruchen. Nur durch die Zusammenführung der Grundrechtskontexte zu einem substantiellen Konzept lässt sich klären, welche staatlichen Eingriffe den Individuen zugemutet werden können.
- 2014
Gesetzgebung im Verfassungsstaat wird weithin als voluntaristischer Akt begriffen, der sich durch den Willensakt der gesetzgebenden Körperschaften und die Beachtung eines verfassungsrechtlichen Rahmens definiert. In der Studie wird die Verfahrensdimension entwickelt, die sich für die Gesetzgebung aus der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ergibt. Sie zeigt am Beispiel der Entscheidung über den „Ausstieg aus der Atomkraft“ auf, dass sich in vernetzten Politikfeldern Loyalitäts- und Abstimmungspflichten ergeben können. Konkret wird aufgezeigt, dass in der Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit eine Dimension der Koordination und Abstimmung von Gesetzgebungsvorhaben schon anlegt ist, bislang aber noch der systematischen Entfaltung harrt. Die Studie unternimmt den Versuch, diesbezüglich Gesichtspunkte der Konkretisierung aufzuzeigen.
- 2011
Der Schutzauftrag des Rechts
Referate und Diskussionen auf der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer in Berlin vom 29. September bis 2. Oktober 2010
- 612 Seiten
- 22 Lesestunden
Die Sammlung dokumentiert die Referate und Diskussionen der Tagung der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, die 2010 in Berlin stattfand. Sie bietet einen umfassenden Einblick in aktuelle Themen und Fragestellungen des deutschen Staatsrechts und reflektiert die Perspektiven führender Experten auf diesem Gebiet. Die Beiträge fördern das Verständnis für rechtliche Herausforderungen und Entwicklungen in Deutschland und sind eine wertvolle Ressource für Juristen und Interessierte.
- 2011
Entflechtung im deutschen Kartellrecht
Wettbewerbspolitik, Verfassungsrecht, Wettbewerbsrecht
- 176 Seiten
- 7 Lesestunden
Wirtschaftlicher Machtgewinn ist nicht verboten. Mächtige Unternehmen wecken aber in der Politik Skepsis. Die Diskussion darüber, ob dem Bundeskartellamt die Befugnis eingeräumt werden soll, marktbeherrschende Unternehmen in Ausnahmefällen zu entflechten und so die Wettbewerbschancen kleinerer Konkurrenten zu fördern, ist alt. Die Studie wendet sich gegen derartige Pläne. Behördliche Entflechtungen greifen in den Wettbewerb ein und drohen, ihn insoweit zu einer „staatlichen Veranstaltung“ zu machen. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz steht Plänen entgegen, Unternehmen zur Verfügungsmasse der Wirtschaftspolitik zu machen. Zudem sind die volkswirtschaftlichen Folgen einer Entflechtung schwer kalkulierbar. Der Wettbewerb - und nicht behördliche Planung - sollte über Marktstruktur und Unternehmensgröße entscheiden.
- 1999
Die EG-Richtlinie stellt einen einzigartigen Rechtsquellentypus im Integrationsverband dar, der rechtliche Steuerung durch Angleichung und Vereinheitlichung ermöglicht, ohne den Mitgliedstaaten die Regelungszuständigkeit zu entziehen. Sie ist eine überstaatliche Norm, die jedoch auf die Umsetzung durch nationale Gesetzgebung angewiesen ist. Aus rechtswissenschaftlicher Sicht ist die Richtlinie besonders problematisch. Trotz umfangreicher Rechtsprechung des EuGH und wissenschaftlicher Bemühungen sind die normativen Inhalte der Richtlinienbestimmungen oft unklar. Schwierigkeiten treten bei der Identifizierung der Regeln auf, die auf Verstöße gegen die Umsetzung reagieren (unmittelbare Wirksamkeit und Haftung der Mitgliedstaaten). Zudem gibt es Unklarheiten bezüglich der genauen Pflichten der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung. Der Wortlaut der Richtlinien lässt häufig nicht eindeutig erkennen, wie der rechtliche Zustand aussehen soll, den die Mitgliedstaaten schaffen müssen. In solchen Fällen sind Konkretisierungsregeln erforderlich, um den umzusetzenden Inhalt zu bestimmen. Trotz eines reichen Erfahrungshorizonts, da am 1. Januar 1996 etwa 1250 Richtlinien in Kraft waren, mangelt es an Klarheit. Die Bestimmung der konkreten Umsetzungspflichten bleibt oft zweifelhaft, und die Urteile des EuGH haben daran wenig geändert. Diese rechtsdogmatische Studie zielt darauf ab, diese Herausforderungen zu analysieren, wobei die Bestimmungen