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Bookbot

Susanne Lepsius

    Liebt ich am Himmel einen hellen Stern
    Juristische Glossierungstechniken als Mittel rechtswissenschaftlicher Rationalisierungen
    Von der Allegorie zur Empirie
    Recht - Geschichte - Geschichtsschreibung
    Als die Welt in die Akten kam
    Von Zweifeln zur Überzeugung
    • Ausgehend von dem in Band 158 der Studien zur europäischen Rechtsgeschichte edierten und rekonstruierten Text des Zeugenbuches des Bartolus von Sassoferrato (1314-1357) werden Bartolus' Vorstellungen zur Beweiserhebung und Beweiswürdigung im juristisch-dogmatischen Kontext seiner Zeit gewürdigt. Dabei erweist sich die Forschungsliteratur zum gelehrten Prozeßrecht als zu schematisch einem Entwicklungsmodell anhaftend. So sah Bartolus die Rationalität des römisch-kanonischen Beweisrechts nicht bereits in der Verwendung von Zeugen als rationalem Beweismittel verwirklicht. Vielmehr legte er - anders als seine juristischen Vorgänger - entschieden Wert auf die Begründung der Zeugenaussagen, deren Abgrenzung von Schlußfolgerungen der Sachverständigen und der Frage nach möglichen Sinnestäuschungen der Zeugen. Er setzte damit eine erkenntnistheoretische Skepsis im Hinblick auf die beschränkten Möglichkeiten des Richters voraus, eine „materielle Wahrheit“ als Faktengrundlage für das Urteil zu ermitteln. Bartolus legte erstmals den Akzent auf die subjektive Seite der Überzeugungsbildung beim Richter. Dadurch stellte sich ihm die Frage nach einem ethischen Richterleitbild und der Stellung der Jurisprudenz im Gefüge der Wissenschaften, die er im zweiten Teil seines Textes ausführlich erörterte. Spätere Juristen knüpften nur in Teilen an seine Überlegungen an, weswegen die Rechtspolitik des 19. Jahrhunderts in polemischer Abgrenzung zum mechanischen Beweismodell des gelehrten Rechts die freie Beweiswürdigung neu entdeckt zu haben meinte. Auf ihren Spuren hat die rechtshistorische Forschungsliteratur zum gelehrten Prozeßrecht die Möglichkeiten, die auch im gemeinen Recht für eine freie Beweiswürdigung angelegt waren, und insbesondere das „Buch der Zeugenaussagen“ des Bartolus von Sassoferrato übersehen. Das Beweisrecht des gelehrten Rechts stellt sich daher vielfältiger und reflektierter dar, als es bisher in der Forschungsliteratur wahrgenommen wurde.

      Von Zweifeln zur Überzeugung
    • Herrschaft artikulierte sich während des Mittelalters in besonders ausgeprägter Weise in Form der Rechtsprechung. Erst vom späten 12. Jahrhundert an wird allerdings die Praxis geistlicher und weltlicher Gerichtstätigkeit durch eine gewachsene Verschriftlichung zunehmend über Quellen zugänglich. Der Band rückt Entstehungsvoraussetzungen und Überlieferungszusammenhang des Prozeßschriftgutes in den Mittelpunkt und erhebt diese besondere Quellengattung selbst zum Forschungsgegenstand, indem er aus transdisziplinärer Perspektive Gemeinsamkeiten und Unterschiede einer europäischen Universalie in Blick nimmt. 

      Als die Welt in die Akten kam
    • Dieser Band vereint die Beiträge führender italienischer und deutscher Rechts- wie Allgemeinhistoriker, die anlässlich eines Symposiums zu Ehren von Gerhard Dilcher den Stand der Forschung einschließlich der jeweiligen historiographischen Vorverständnisse in beiden Ländern reflektierten und Perspektiven der Rechts- und Verfassungsgeschichte der letzten Jahre aufzeigten. Thematisch wie personell greift der Band damit Leitfragen auf und knüpft an Diskussionszusammenhänge an, die Dilcher in seinen Schriften mitgeprägt hat. Diese Leitfragen sind: - Orale Rechtskultur und Verschriftlichung, einschließlich der Frage des Rechtsbegriffs und der Zwangsgewalt im Frühmittelalter; - Stadtkommune und die Staatsbildung im Mittelalter und Früher Neuzeit; - Rechtswissenschaft und Rechtstransfer seit dem 19. Jahrhundert.

      Recht - Geschichte - Geschichtsschreibung
    • Von der Allegorie zur Empirie

      Natur im Rechtsdenken des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit

      Die Beiträge des Tagungsbandes arbeiten erstmals heraus, wie sich um 1600 an den Universitäten ein vom Menschen und einer Naturstandsfiktion ausgehendes, jüngeres Naturrechtsdenken entwickelte. Die Bezüge zu älteren Traditionssträngen der Theologie, in der ein System des 'ius naturae' nicht ohne Gottesbezug auskam, wie auch zu den pragmatischen Ansätzen des 'ius naturale' der römischrechtlich wie kanonistisch argumentierenden Juristen bildeten für die neuen Rechtstheologen und Rechtsphilosophen einen kanonisierten Argumentationshintergrund, von dem sie sich aber auch abzusetzen suchten. Bei überraschenden personalen wie inhaltlichen Verschränkungen wurden in der langen Übergangszeit vom Spätmittelalter zur frühen Neuzeit gemeinsame Problemkreise bearbeitet, wie die Frage der Mensch-Tier-Differenz oder die Bedeutung des sozialen Zusammenlebens. Besondere Bedeutung kam dabei abgeschiedenen Orten, häufig Inseln, zu, die als fiktive Orte erlaubten, utopische Gesellschaftsentwürfe in einem Gedankenexperiment zu erproben. In der Form derartiger utopischer Gesellschaftsentwürfe wurden die rechtlichen, philosophischen und theologischen Konzepte dann einer breiteren europäischen Leseröffentlichkeit zugänglich zu machen.

      Von der Allegorie zur Empirie
    • Juristische Glossierungstechniken als Mittel rechtswissenschaftlicher Rationalisierungen

      Erfahrungen aus dem europäischen Mittelalter - vor und neben den großen 'Glossae ordinariae'

      • 333 Seiten
      • 12 Lesestunden

      Rechtstexte zu glossieren und zu kommentieren steht am Anfang der europäischen Rechtswissenschaft. Wie die Beiträge dieses Bandes zeigen, wurde diese rechtswissenschaftliche Methode nicht nur in Form der Standardglossen zum römischen und kanonischen Recht entwickelt, sondern auch von Rechtspraktikern erfolgreich auf die neuen regionalen Gesetzbücher und einheimische Rechtssammlungen in ganz Europa angewendet. Selbst in der Universitätsstadt Bologna war nicht ausgemacht, dass sich ausgerechnet die Glosse des Accursius als 'glossa ordinaria' zum römischen Recht durchsetzen würde.In diesem Band werden Glossen im europäischen Zuschnitt behandelt. Während die Formen der Glossen weithin dem Bologneser Modell entsprachen, unterschieden sich die Erkenntnisinteressen, der Argumentationsstil, aber auch die Adressaten sonstiger Glossen deutlich von Standardglossen nach Bologneser Vorbild.Die Autorinnen und Autoren reflektieren anhand der behandelten unterschiedlichen juristischen Glossen die historiographischen Prämissen, die zur Gleichsetzung der europäischen Rechtswissenschaft mit den Bologneser Glossenapparaten führten. Sie erörtern auch, wie man juristische Glossen mit heutigen Methoden erschließen und edieren kann.

      Juristische Glossierungstechniken als Mittel rechtswissenschaftlicher Rationalisierungen
    • Hercule Poirot freut sich auf eine erholsame Kreuzfahrt auf dem Nil. Doch dazu kommt es nicht. Auch Linnet Ridgeway hat sich den Verlauf ihrer Flitterwochen wohl anders vorgestellt. Die junge, bildschöne Millionenerbin wird tot aufgefunden, und Poirots Ermittlungskünste sind gefragt. Fast jeder der Mitreisenden hat ein Motiv.

      Tod auf dem Nil