Das strafende Gesetz im sozialen Rechtsstaat
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Die Kommission „Die Funktion des Gesetzes in Geschichte und Gegenwart“ der Göttinger Akademie der Wissenschaften legt unter dem Titel „Das strafende Gesetz im sozialen Rechtsstaat“ die Erträge ihres 15. Symposions vor. Fünf Beiträge mit Diskussionen widmen sich der Legitimation und der Ausgestaltung staatlichen Strafens im sozialen Rechtsstaat aus unterschiedlichen Blickwinkeln: Die historische Perspektive offenbart eine kontinuierliche, den jeweiligen Staatszwecken unterworfene Instrumentalisierung staatlichen Strafens. Den Fragen, welches Menschenbild dem strafenden Gesetz zugrundezulegen ist, und wie ein Konzept eines menschengerechten Strafrechts aussehen müsse, wird aus rechtsphilosophischer Sicht nachgegangen. Rechtstheoretische Überlegungen zu den Strafzwecken werden für ein neues Konzept zur Legitimation staatlichen Strafens fruchtbar gemacht. Aus Verfassungsprinzipien wie der Menschenwürdegarantie und dem Sozialstaatsprinzip werden Vorgaben für eine Strafzumessungslehre entwickelt. Bei der Gnade als Korrektiv zur Strafe geht es schließlich um das Für und Wider einer Verrechtlichung eines traditionell außerhalb des Rechts stehenden Instituts.