Sexuelle Identität und gesellschaftliche Norm
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Die „sexuelle Identität“ des Menschen ist keineswegs nur biologisch, sondern in erheblichem Maße auch neurologisch, psychologisch sowie durch Umweltbedingungen determiniert und infolgedessen gradualisiert. Die Gesellschaft und ihr Recht ignorieren diese Variabilitäten jenseits der natürlichen Geschlechtlichkeit jedoch mit Blick auf Orientierungsbedürfnisse weitgehend: Familien- und personenstandsrechtliche Zuschreibungen müssen eindeutig sein, Veränderungen des biologischen Geschlechts kommen nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht, die gesellschaftlichen Vorstellungen über den Freiraum an „sexueller Selbstbestimmung“ werden an den Grenzen strafrechtlich abgesichert und jene, die sich nicht daran halten, gelten in der Rechtspraxis entweder als schuldfähig oder haben mit u. U. langjährigem Freiheitsentzug im Rahmen der Sicherungsverwahrung zu rechnen. Dieses Spannungsfeld zwischen individueller Disposition und gesellschaftlicher Erwartung war Gegenstand eines Workshops, der am 20. November 2009 gemeinsam vom Institut für Humangenetik der Universitätsmedizin Göttingen und dem Zentrum für Medizinrecht der Juristischen Fakultät veranstaltet wurde. Der vorliegende Band enthält die Resultate eines interdisziplinären Dialogs von Experten/Innen aus der Humangenetik, der Sexualforschung, der Soziologie, des Medizinrechts und der forensischen Psychiatrie.