Regulierung durch Anreize
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Dem deutschen Rundfunkrecht liegt bisher kein Denken in Anreizen zugrunde. Betrachtet man das derzeitige System aus einer Kosten-Nutzen-Perspektive, so zeigt sich zwar, dass Kategorien wie etwa dem 'Vollprogramm' bereits Lasten und Gewährungen zugeordnet sind. Diese richten sich aber bislang allein nach den Potenzialen bzw. Risiken für die öffentliche Meinungsbildung. Driften der Wert der 'Anreize' und die mit der Erfüllung der Leistungserwartungen an private Rundfunkveranstalter verbundenen Lasten auseinander, besteht die Gefahr, dass für die Ziele aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz bedeutsame Programmkategorien, wie etwa Vollprogramme, nicht mehr dauerhaft für ein Unternehmen attraktiv bleiben. Vor diesem Hintergrund erörtert das Gutachten Notwendigkeit und Möglichkeiten einer Nachjustierung des bestehenden Systems der Rundfunkregulierung mit Blick auf das Verhältnis von programmlichen Leistungen (wie etwa Informationsangeboten) und Anreizen. Diskutiert werden sowohl Lasten-Gewährungen-Pakete, die an bestimmte Programmkategorien anknüpfen, als auch die freiwillige Übernahme von einzelnen Leistungen, die mit bestimmten Gewährungen verbunden sind. Dazu werden die europa- und verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grenzen für ein Anreizmodell untersucht. Im Anschluss erfolgen systematische Erwägungen und am Ende des Gutachtens werden Vorschläge für mögliche Verbindungen von Lasten und Gewährungen unterbreitet.