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Die Vergütungsansprüche des Urhebers im reformierten Urhebervertragsrecht

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Kaufmann Salomon Heine sagte einst über seinen Neffen Heinrich: „Wenn mein Neffe hätte gelernt machen Geschäfte, hätte er nicht gebraucht schreiben Gedichte“. Hätte sich der Neffe dies zu Herzen genommen, wäre der Kulturlandschaft Wesentliches vorenthalten geblieben. Kreativ Tätige sind meist darauf angewiesen, einen Verwerter zu finden, der in das Werk investiert und das Risiko eines Misserfolges übernimmt. Ihre Verhandlungsposition ist deshalb häufig eher schwach. Die Reformen des Urhebervertragsrechts von 2002 und 2007 hatten zum Ziel, kreativ Tätigen eine angemessene Vergütung zu sichern. Mit den aktuellen und möglichen Folgen der Reformen für Rechtsprechung und Praxis beschäftigt sich diese Arbeit.

Buchvariante

2012, hardcover

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