Ausdifferenzierung des Rechts
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In diesem Band wird eine soziologische Theorie präsentiert, die Möglichkeiten einschließt, Rechtstheorie (wie auch andere kunstvolle Gedankengebilde) zu analysieren. Die Rechtstheorie wird dabei als eine Reflexionsleistung des Rechtssystems angesehen. Mit »Ausdifferenzierung des Rechts« ist der Gesichtspunkt benannt, der die Reflexion im Rechtssystem selbst und ihre Beobachtung von außen ermöglicht. Er bezeichnet einen geschichtlichen Prozeß, der von der Evolution des Gesellschaftssystems abhängt. In der Theoriesprache der Soziologie kann die Evolution des Rechts, die Ausdifferenzierung eines besonderen Funktionssystems für Recht, dessen Verhältnis zu alltäglichen Interaktionen und zu Konflikten behandelt werden und vor allem natürlich die Funktion des Rechts.